Nutzen Sie es, um etwa auf Veranstaltungen oder Aktionstage hinzuweisen und dazu einzuladen, für Ihren Schlussverkauf zu werben oder für aktuelle Sonderangebote. Damit Ihre Aushänge und Hinweise nicht übersehen werden, haben wir die DISPLAID Fensterdisplays entwickelt. Der farbenfrohe Rahmen mit Saugnäpfen in allen vier abgerundeten Ecken eignet sich optimal für den, jedem positiv ins Auge springenden, Auftritt im Schaufenster. Die Handhabung ist denkbar einfach: Ihren Aushang im DIN A4-Format schieben Sie zwischen die beiden Folien und befestigen das Ganze dort, wo es am besten passt und wirkt. Sie brauchen dazu weder Nägel noch Klebeband, keinen Befestigungsdraht und auch keine Bohrlöcher. Der Wechselrahmen kann beliebig oft wieder rückstandslos entfernt werden und an anderer Stelle platziert werden.
Auch die Eingangstür eignet sich gut, um wichtige Hinweise auszuhängen, etwa zu Öffnungszeiten, zu Ferien- und Inventurpausen oder um auf eine Stolperstufe aufmerksam zu machen. Dass Hunde nicht erwünscht sind und wo Postsendungen, Pakete und Warenlieferungen abgegeben werden sollen, können Sie auf diese Weise ebenfalls zielsicher mitteilen. Ein spontanes „Bin gleich wieder da“-Schild haben Sie bei Ihrer Rückkehr genauso schnell und rückstandsfrei auch wieder entfernt wie angebracht – ohne Knicke, Risse oder Eselsohren.
Den Einsatzvarianten eines unserer Sichtrahmens im Einzelhandel sind keine Grenzen gesetzt: Nutzen Sie die Möglichkeit, um auf ein Gewinnspiel oder eine „ALT gegen NEU“-Aktion hinzuweisen, auf Ihren Social Media-Kanal oder Ihren Online-Shop inklusive QR-Code. Sie können auch Auszüge aus Ihrer Produkt- und Preisliste direkt im Schaufenster befestigen oder die ausgestellte Ware übersichtlich beschreiben. Da die Fensterdisplays von beiden Seiten transparent sind, sind Ihre Aushänge auch von innen zu lesen.
Die DISPLAID Fensterdisplays haften natürlich auch auf glatten Oberflächen im Laden selbst. Das eignet sich hervorragend, um vorgeschriebene Gesetzestexte auszuhängen sowie einen Hinweis darauf, dass Ausstellungsstücke oder bestimmte Waren nicht berührt werden sollen. Ebenso ist ein „Rauchen verboten“- und ein „Essen nicht erwünscht“-Schild denkbar, gleiches gilt für einen Hinweis auf Videoüberwachung im Geschäft und dass Ladendiebstahl zur Anzeige gebracht wird. Profitieren Sie von der Zeit, die Ihre Kunden an der Kasse zum Umschauen haben. Hier können Sie nicht nur auf die verschiedenen Zahlmöglichkeiten hinweisen, sondern obendrein auf weitere Aktionen, Ihren Newsletter oder Stammkundenrabatte.
Damit Sie dauerhaft Ihre DISPLAID Fensterdisplays nutzen können, sind sie besonders robust produziert: Die Wechselrahmen sind widerstandsfähig und hochwertig, die stabile Oberfläche reflektiert selbst bei Sonneneinstrahlung nicht. Gehalten wird das Display von vier auf ihre Haltbarkeit getesteten Saugnäpfen. Damit Sie den Wechselrahmen in einer Farben aushängen können, die Ihnen gefällt und zum Geschäft passt, bieten wir Ihnen die Displays in verschiedenen Farbvarianten an - von farbig kräftig bis zu neutral unaufdringlich.
Warum probieren Sie es nicht gleich aus, wie erfolgreich eine verbesserte und professionellere Gestaltung Ihrer Schaufensteraushänge für Ihr Geschäft oder Ihren Laden ist? Auf Anfrage lassen wir Ihnen gern unverbindlich ein Probeexemplar zukommen.
Sie sind Einzelhändler. Ladenbesitzer, Franchisenehmer, Kioskbetreiber, Supermarkt-Geschäftsführer, Geschäftsinhaber, Händler, Verkäufer oder Kaufhausmanager und möchten Ihre Kundenansprache mit DISPLAID Fensterdisplays signifikant verbessern?
Gerne beraten wir Sie, wenn es um die individuelle Gestaltung Ihrer Geschäftsräume und Verkaufsflächen geht. Es besteht auch die Möglichkeit, das DISPLAID Fensterdisplay nach den eigenen Vorstellungen designen zu lassen, etwa mit dem Namenszug Ihres Ladens, Ihrer Internet-Adresse oder dem Logo oder Label Ihres Geschäfts.
„Bin gleich wieder da“-Schild
Aushang der Öffnungszeiten
Hinweis auf aktuelle Sonderangebote
Werbung für Schlussverkäufe / Sales
Ankündigung und Einladung zum Event im Laden
Hinweis auf „wegen Inventur geschlossen“
Aushangpflichtige Gesetzestexte
Werbung für Gewinnspiel
Hinweis für Warenlieferanten
Hinweis, wo Postsendungen / Pakete abgebeben werden sollen
Hinweis, dass keine Hunde erwünscht sind
Hinweis, dass Essen im Laden nicht erwünscht ist
Warnung vor Stufe an der Eingangstür
Hinweis auf Social Media Auftritte (Facebook, Twitter, Google+, Pinterest)
Werbung für angeschlossenen Online-Shop
Darstellung der Zahlmöglichkeiten (Kreditkarten)
Werbung für „ALT gegen NEU“-Aktion
Aushang von kompletter Produkt/Preisliste im Schaufenster
„Rauchen verboten“-Schild im Geschäft
Hinweis „Bitte Ausstellungsstücke/Waren nicht berühren“
Hinweis auf Videoüberwachung im Geschäft
Hinweis, dass Ladendiebstahl zur Anzeige gebracht wird
Präsentation der angebotenen Produktmarken
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